ENERGIEMANAGEMENTSYSTEME
Energieverbräuche erfassen - analysieren - optimieren
Energiemanagementsysteme für Immobilien
- Ein Energiemanagementsystem für Immobilien ermöglicht es Eigentümern und Betreibern, den Energieverbrauch in ihren Gebäuden zu überwachen, zu analysieren und zu optimieren. Indem sie den Energieverbrauch kontinuierlich erfassen und auswerten, können sie Einsparpotenziale identifizieren und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergreifen. Dies führt nicht nur zu einer Reduzierung der Energiekosten, sondern auch zu einer Verringerung des ökologischen Fußabdrucks. Darüber hinaus helfen Energiemanagementsysteme Immobilieneigentümerns dabei, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien im Bereich Energieeffizienz einzuhalten.
- Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Steigerung des Immobilienwerts durch ein effektives Energiemanagement. Energieeffiziente Gebäude werden auf dem Markt immer attraktiver, da sie langfristig niedrigere Betriebskosten und eine höhere Werthaltigkeit bieten. Potenzielle Mieter und Investoren achten zunehmend auf den Energieverbrauch und die Nachhaltigkeit von Immobilien, daher kann ein gut durchdachtes Energiemanagementsystem einen Wettbewerbsvorteil darstellen.
- Insgesamt ist die Implementierung eines Energiemanagementsystems für Immobilien von großer Bedeutung, um sowohl ökonomische als auch ökologische Ziele zu erreichen. Es ermöglicht eine effiziente Nutzung von Ressourcen, reduziert die Umweltbelastung und trägt zur Werterhaltung von Immobilien bei. Damit leisten Energiemanagementsysteme einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Gebäudebetrieb und zur Bewältigung der globalen Klimakrise.
- Als Berater für Energiemanagementsysteme - mit der Spezialisierung auf Immobilien - unterstützen wir Eigentümer, Betreiber und Verwalter bei der Implementierung und Optimierung von Energiemanagementsystemen.
- Mit folgenden Leistungen stehen wir Ihnen zur Seite:
- Analyse der Ist-Situation und Bewertung
- Beratung zu Fördermöglichkeiten
- Entwicklung individueller Maßnahmen
- Implementierung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001
- Schulungen und Workshops für Beteiligte
- Monitoring und Controlling im laufenden Energiemanagementsystemen
- Durchführung von internen und externen Audits.
§ 71a des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Der § 71a des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) befasst sich u.a. mit der Pflicht zur Einrichtung eines Energiemonitorings in Verbindung mit einem Energiemanagementsystem gemäß der Norm DIN EN ISO 50001 (oder gleichwertig) in bestimmten Immobilien. Diese Regelung betrifft insbesondere Nichtwohngebäude ab ca. 4000 m² (im Gesetz: Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW).
- Im Gesetzestext ist eine Umsetzung bis zum 31.12.2024 formuliert.
- Durch die kontinuierliche Erfassung und Analyse von Energieverbrauchsdaten können Einsparpotenziale identifiziert und Effizienzmaßnahmen gezielt umgesetzt werden. Dies führt zu einer langfristigen Reduzierung der Betriebskosten und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Immobilien.
- Mit der Umsetzung von § 71a GEG erfüllen die betroffenen Gebäudeeigentümer ihre Pflicht zur Etablierung eines Energiemanagementsystems, dies vermeidet Sanktionen und Bußgelder.
- Wir stellen Ihnen einen externen Energiemanagementbeauftragten im Sinne des Gesetzes.
Wir unterstützen Sie beim initialen Aufbau eines Energiemanagementsystems und übernehmen die Auditierung (TÜV, DEKRA) in den Folgejahren.